|
(früher wurde sie Zahnartzgehilfin genannt.)
Wie der Name schon sagt, ist die DA die 'rechte Hand' des Zahnarztes.
Ihr Aufgabenbereich erstreckt sich vom Empfang des Patienten, der Assistenz am Patientenstuhl, der Pflege der Instrumente und Behandlungsapparate bis zur Praxisadministration.
Sie nimmt die Telefongespräche entgegen, organisiert Sprechstunden für die Patienten, bereitet das Behandlungszimmer vor und assistiert dem Zahnarzt während der Behandlung. Die Dentalassistentin ist zuständig für Bestellungen, Büroarbeiten, Rechnungswesen, für die Hygiene und für ein perfektes Timing in der Praxis. Meistens hat sie eine Lehrtochter zur Seite, welche sie in Theorie und Praxis begleitet.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und ist vom Bundesamt für Berufsausbildung und Technologie anerkannt.
Zur Lehrausbildung berechtigt sind eid. dipl. Zahnärzte in Zusammenarbeit mit gelernten DA, sofern letztere die Röntgenberechtigung besitzen.
|