Zahnarztpraxis Dr. Dulio
Chirurgie
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Das Gebiet Chirurgie wird hier nur teilweise und zusammenfassend besprochen werden.

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Zysten

Zysten sind pathologische Hohlräume, welche oft dentogenen (von den Zähnen stammend) Ursprungs sind. Der Zahn ist bei der Anwesenheit einer Zyste meistens vital (lebt noch). Der Hohlraum ist mit einem Zystenbalg ausgekleidet, der eine durchsichtige Flüssigkeit enthält. Zysten sind oft schmerzlos und werden bei einer Kontrolle oft zufällig entdeckt. Regelmässige Panoramaaufnahmen (OPT) können bei der Diagnose helfen. In unserer Praxis wird bei einer Neuanmeldung ein OPT gemacht. Anschliessend genügt beim symptomlosen Patienten eine 10 jährige Rx Kontrolle (OPT). Eine Zyste muss, auch wenn schmerzlos, entfernt werden Durch das stete Wachsen der Zyste werden andere Strukturen (Knochen) zerstört (Gefahr des Kieferbruches).

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Weisheitszähne

Weisheitszähne müssen nicht unbedingt entfernt werden. Besteht Platzmangel, oder gefährdet der Weissheitszahn die Nachbarstrukturen, dann soll der Zahn, auch wenn er noch symptomlos ist, entfernt werden. Eine Extraktion des Zahnes in einem gesunden Gewebe und in jungen Jahren ist sicherlich sinnvoller, als das Entfernen in infiziertem Gewebe. Die Heilung ist schneller, besser und sehr oft können so Antibiotika Abgaben vermieden werden. Retinierte Weissheitszähne sind Zähne, welche nicht "herauswachsen" können. Sie sind verkeilt. Verlagerte Weissheitszähne sind, wie der Name sagt, nicht an ihrem Ort, sondern verlagert, oder ihre Achsrichtung ist total "anders". Damit die Krankenkasse das Entfernen der Weissheitszähne übernimmt, muss ein Zahn verlagert sein. Dazu muss ein Krankheitswert vorliegen. Dieser ist genau definiert (vgl. Art. 17 Litt. a Ziff.2 des KLV = Krankheit Leistung Verordnung). Ihr Zahnarzt soll Sie beraten, ob die Extraktion des Weissheitszahns eine Pflichtleistung der Krankenkasse ist oder nicht.

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Wurzelspitzenresektionen (WSR)

Gelegentlich ist auf dem Röntgenbild bei wurzelbehandelten Zähnen eine Aufhellung an der Wurzelspitze festzustellen. Diese Infektion, auch Granulom genannt, darf nicht belassen werden. Ziel der Behandlung wäre, ein desinfizierendes Produkt in diesen Hohlraum zu legen, damit die dort liegenden Bakterien vernichtet werden können. Am einfachsten wäre der Zugang durch den Wurzelkanal. Ist aber dieser Zugang verschlossen (Stift ist im Kanal einzementiert), dann versucht man die Problemzone an der Wurzelspitze auf einem anderen Weg zu erreichen: Bei der Wurzelspitzenresektion (WSR) entfernt man die infizierte Wurzelspitze und das Granulom von "Aussen". Der Zahnarzt bohrt auf der Höhe der Wurzelspitze ein kleines Loch im Knochen und entfernt das infizierte Gewebe. Ist der entstandene Hohlraum gross, kann evtl. ein Knochenersatz hineingelegt werden (Bio-Oss ®).

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